Dieser Blog wird gehostet bei Google Blogger, deswegen ist die Webadresse auch http://inventorfaq.blogspot.de/. Jetzt ist es so, das man aber eine benutzerdefinierte Domain auf den Blog verweisen kann, dann wäre er wieder, wie in den guten, alten Zeiten unter inventor-faq.de erreichbar.
Um das zu machen, muss beim Hoster der richtigen Domain im DNS zwei CNAME Einträge gemacht werden.
Das Problem: Bei 1und1 kann man nur einen CNAME-Eintrag machen:
Der Support von 1und1 sagt, das es keinen Sinn macht, mehr als einen CNAME anzugeben:
Als ich dem Widersprach und mein Problem nochmals detailliert darlegte, kam diese Antwort:
Gefangen im Niemandsland zwischen den Anforderungen von Google und den Möglichkeiten bei 1und1. Was kann man tun? Wahrscheinlich nichts.
Update
Ich glaube, ich habe da immer was falsch verstanden. Man muss 2 Subdomains anlegen. Eine z.B. www.xxxxxx und eine mit dem Namen aus der Nummer 2 und der Nummer 2 dann den langen Verweis zuordnen. Da haben wir aber das nächste Problem: 1und1 lässt solche langen Domainnamen nicht zu. Kennt ihr das Gefühl, eigentlich vor der Lösung des Problems zu stehen, aber irgendwas bremst dich, wo du nichts daran ändern kannst?
Update 2
Der 1und1 Support hat angerufen. 1und1 unterstützt nur CNAME-Einträeg mit einer maximalen Länge von 38 Zeichen, also wird das nichts, wie es scheint.
Unglaublich, das Problem hab ich auch.
AntwortenLöschenHat sich schon was ergeben?
schade, dass 1und1 keine Lösung anbieten kann, da muss ich auch Provider wechseln
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